Unsere
Welt wird immer lauter !
Deshalb müssen laut Gesetzgeber alle Gebäude
einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben (§18, 2MBO).
Geräusche
gehören zu unserem Leben, aber um die Lärmbelästigung in den eigenen
vier Wänden, sowie am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Gebäuden so
gering wie möglich zu halten, ist der Schallschutz in diesen Bereichen
von großer Bedeutung.
Hier
lassen sich zum Beispiel Geräusche durch Trittschalldämmung,
Schallschutztüren oder besondere Vorsatzschalen reduzieren. Wohn-, und
Arbeitsräume sollten so beschaffen sein, dass sie dem Benutzer die
Möglichkeit bieten, in Ruhe zu arbeiten oder sich zu entspannen.
Es gibt
eine Vielzahl an Gipsplattenkonstruktionen, unabhängig davon, welche
Schallschutzanforderung erfüllt werden soll.
Die
Art, der in einem Haus auftretenden Geräusche und auch die Form der
Übertragung sind sehr vielfältig. Daher leistet eine verantwortungsvolle
Planung und fachgerechte Ausführung einen großen Beitrag zum Schutz der
Gesundheit.
Wir helfen dabei, eine optimale Lösung zu finden.
Die
DIN 4109 regelt die Anforderungen an den Schutz gegen Luft- und
Trittschallübertragung zwischen fremden Wohn- und Arbeitsräumen, gegen
Außenlärm und gegen Geräusche von haustechnischen Anlagen und aus
baulich verbundenen Betrieben.
Schallschutz
bezieht sich auf die Vermeidung oder Weiterleitung von Schall. Durch
geeignete Maßnahmen (z.B. elastische Flächen, Masse, Trennung von
Bauteilen) soll in erster Linie die Übertragung von Schall vermieden
oder gemindert werden.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und unser Wissen im Bereich Schallschutz und lassen Sie sich von uns beraten.