Schallschutz

 

Unsere Welt wird immer lauter ! Deshalb müssen laut Gesetzgeber alle Gebäude einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben (§18, 2MBO).

 

 

Geräusche gehören zu unserem Leben, aber um die Lärmbelästigung in den eigenen vier Wänden, sowie am Arbeitsplatz oder in öffentlichen Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist der Schallschutz in diesen Bereichen von großer Bedeutung.

 

Hier lassen sich zum Beispiel Geräusche durch Trittschalldämmung, Schallschutztüren oder besondere Vorsatzschalen reduzieren. Wohn-, und Arbeitsräume sollten so beschaffen sein, dass sie dem Benutzer die Möglichkeit bieten, in Ruhe zu arbeiten oder sich zu entspannen. Es gibt eine Vielzahl an Gipsplattenkonstruktionen, unabhängig davon, welche Schallschutzanforderung erfüllt werden soll.

 

Die Art, der in einem Haus auftretenden Geräusche und auch die Form der Übertragung sind sehr vielfältig. Daher leistet eine verantwortungsvolle Planung und fachgerechte Ausführung einen großen Beitrag zum Schutz der Gesundheit. Wir helfen dabei, eine optimale Lösung zu finden.

 

Die DIN 4109 regelt die Anforderungen an den Schutz gegen Luft- und Trittschallübertragung zwischen fremden Wohn- und Arbeitsräumen, gegen Außenlärm und gegen Geräusche von haustechnischen Anlagen und aus baulich verbundenen Betrieben.

 

Schallschutz bezieht sich auf die Vermeidung oder Weiterleitung von Schall. Durch geeignete Maßnahmen (z.B. elastische Flächen, Masse, Trennung von Bauteilen) soll in erster Linie die Übertragung von Schall vermieden oder gemindert werden.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und unser Wissen im Bereich Brandschutz und lassen Sie sich von uns beraten.

 

 

 

 

Natürlich werden alle Konstruktionen auch in Wärme-Schall-und Brandschutz ausgeführt.